Hausordnung
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder des Vereins. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten erkennst du diese Hausordnung an.
2. Öffnungszeiten
Die Trainingszeiten sind der Website zu entnehmen. Ausserhalb dieser Zeiten ist der Zutritt nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
3. Verhalten in den Räumlichkeiten
- Alle Mitglieder haben sich respektvoll und höflich zu verhalten. Aggressives, beleidigendes, diskriminierendes oder rassistisches Verhalten wird nicht toleriert und kann zum Ausschluss führen.
- Die Anweisungen der Trainer sind zu befolgen.
- Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum sind in allen Räumlichkeiten verboten.
- Der Verein ist kein Ort für religiöse Aktivitäten oder politische Diskussionen. Diese Themen dürfen in den Vereinsräumen nicht thematisiert werden, um ein neutrales Trainingsumfeld zu gewährleisten.
- Mit dem heissen Wasser muss während dem Duschen sparsam umgegangen werden.
4. Trainingsregeln
- Sportkleidung und saubere Hallenschuhe sind Pflicht. Strassenschuhe sind im Trainingsbereich nicht erlaubt. Die Sportkleidung muss die Schultern bedecken (keine Tank Tops erlaubt).
- Handtücher sind Pflicht, egal ob am Gerät oder beim Stationentraining.
- Trainingsgeräte müssen nach Gebrauch gereinigt und ordnungsgemäss zurückgelegt werden.
- Beim Sparring ist ein Mundschutz obligatorisch.
5. Hygiene und Sauberkeit
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Räumlichkeiten sauber zu halten. Dies gilt unter anderem für den Trainingsraum, Garderoben, Duschen und WC.
- Duschen müssen nach Benutzung selber gereinigt werden.
- Müll muss in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
6. Fundgrube
Liegengebliebene Gegenstände werden während zwei Wochen in der Fundgrube aufbewahrt. Nicht abgeholte Gegenstände werden entsorgt oder weitergegeben.
7. Haftung
- Jedes Mitglied trainiert auf eigene Verantwortung.
- Der Verein haftet nicht für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die während des Trainings entstehen, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten seitens des Vereins vorliegt.
- Mitglieder mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einholen.
8. Beiträge und Zahlungen
Mitgliederbeiträge müssen pünktlich gezahlt werden (siehe Statuten). Bei Zahlungsverzug kann das Trainingsrecht ausgesetzt werden.
9. Kündigung und Ausschluss
- Kündigungen müssen schriftlich und unter Einhaltung der in der Satzung festgelegten Fristen eingereicht werden (siehe Statuten).
- Bei wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung behält sich der Vorstand das Recht vor, Mitglieder vom Training auszuschliessen.
10. Änderungen der Hausordnung
Der Vorstand behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben.
Letztes Update: 03.11.2025